Video: Urlaubsreisen - Fliegen mit dem Rollstuhl-Segway Apache

Segway-Elektro-Rollstuhl Apache

Beförderung mit dem Flugzeug

 

Das behindert-barrierefrei Team unterwegs mit Condor von Stuttgart nach Gran Canaria. Ein tolles Serviceteam und Bordpersonal war perfekt auf unsere Elektrorollstühle Apache vorbereitet.

Fluggasteigene Rollstühle werden ohne Anrechnung auf das Freigepäck des Fluggastes aus Platzgründen ausschließlich als aufgegebenes Gepäck befördert. Ist eine Beladung des Rollstuhls aus physischen Gründen nicht möglich, muss der Transport leider abgelehnt werden. 

Bitte beachten Sie als Rollstuhlfahrer die Annahmeschlusszeiten am Check-in. Ein bevorzugtes Einsteigen (Preboarding) wird an den meisten Flughäfen angeboten.
An Bord stellen die meisten Fluggesellschaften kostenlos Rollstühle zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Hilfestellung der Flugbegleiter nur für den Weg vom Sitzplatz bis zur Toilettentür gegeben werden darf. Darüber hinaus gehende Hilfestellungen können nur durch eine angemeldete Begleitperson erfolgen. Wir bitten um frühzeitige Reservierung (spätestens 8 Stunden vor Abflug) dieser Sonderleistung.

Bei den Fluggesellschaften sollten Sie alle Daten bezüglich ihres Rollstuhles, Maße und Gewicht, für den Transport im Voraus bereit halten.

Elektrorollstühle mit Trockenbatterie werden befördert, wenn
die Kabelanschlüsse von der Batterie abgeklemmt und
die Batterie-Pole isoliert wurden. 

 

Die Batterie muß fest auf dem Rollstuhl montiert sein.

 

Elektrorollstühle mit nicht auslaufsicherer Nassbatterie werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert.

Immer mehr Menschen mit Handicap wollen im Urlaub auf ihre eigenen Hilfsmittel nicht mehr verzichten und haben somit die Möglichkeit ihre elektro-Rollstühle und Zusatzantriebe problemlos im Flugzeug befördern zu lassen.

Worauf es im Flugzeug ankommt

Ein mobilitätseingeschränkter Reisender darf nicht am Notausgang im Flugzeug sitzen. Aus Flugsicherheitsgründen dürfen Menschen mit Behinderung auch nicht an einem Gangplatz sitzen.

Die Erfahrung zeigt, dass Check-in-Mitarbeiter sehr selten auf diese Vorschrift achten. Deshalb wird empfohlen, wenn das Umsetzen anstrengend ist, selbst beim Check-in darauf hinzuweisen, dass man nicht am Gang sitzen darf.

Nur in sehr seltenen Fällen gibt es je nach Flugzeugtyp vergrößerte WC-Bereiche für behinderte Menschen. Dennoch entsprechen diese nicht den Standards, die wir normalerweise in öffentlichen Behindertentoiletten vorfinden.

Auf Langstreckenflügen ist in vielen Fällen ein Bordrollstuhl vorhanden,
der auf die Gangabmessung im Flugzeug zugeschnitten ist. Man sollte jedoch bei der Reservierung und beim Check-in noch einmal darauf hinweisen, dass man während des langen Fluges einen Bordrollstuhl in Anspruch nehmen muss, um zum WC zu kommen.

 

Sollte dies der Fall sein, wird empfohlen, eine Begleitperson mitzunehmen, denn aus Service- und Sicherheitsgründen ist es sehr problematisch, während eines Fluges diese Unterstützung vom Kabinenpersonal in Anspruch zu nehmen.